Unsere Etikette


Version der Hausordnung vom 01. Juli 2025

Liebe Gäste!

Herzlich willkommen in der Chesa Bunita. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen, dass Sie bei uns einen abwechslungsreichen Aufenthalt erleben.

Wir leben in einer Gemeinschaft, in der wir uns wohl fühlen möchten. Deshalb begegnen wir einander freundlich und nehmen Rücksicht aufeinander. Ebenso ist uns die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen eine Herzensangelegenheit.

Bitte beachten Sie deshalb die verbindliche Hausordnung für Gäste („Unsere Etikette“). Mit Abschluss des Mietvertrags verpflichten Sie sich zu deren Einhaltung. Vielen Dank!


1. Ankunft und Abreise

  • Wir können den Mietgegenstand (das sind die Ferienwohnung, die zugeteilten Abstell- und Lagerräume sowie die Ab- und Unterstellplätze für Fahrzeuge) am Tag der vereinbarten Ankunft ab 16:00 Uhr beziehen. Die Übergabe des Mietgegenstands sowie der Badges und Schlüssel erfolgt wie mit der Vermieterin vorab abgesprochen.
  • Am Tag der Abreise übergeben wir den Mietgegenstand bitte bis 10.00 Uhr in einwandfreiem Zustand zusammen mit den Badges und Schlüsseln. Bei der Rückgabe an die Vermieterin wird auch die Endabrechnung abgestimmt.


2. Benützung und Ruhezeiten

  • Wir tragen dafür Sorge den Mietgegenstand stets pfleglich zu behandeln sowie zu lüften und in einwandfreiem Zustand zu halten.
  • Gleichermaßen behandeln und genießen wir die Gemeinschaftsanlagen. Dazu gehören die Grünflächen und sonstigen Außenanlagen (Hauszugang und -zufahrt, Vorplatz), der Wertstoffraum, das Stiegenhaus samt Aufzug sowie der Bereich Hobby/Sport im zweiten Untergeschoss des Gebäudes.
  • Ferner behandeln wir die Einrichtungsgegenstände und den Hausrat der Vermieterin im Mietgegenstand und in den Gemeinschaftsräumen möglichst schonend und vermeiden vorsorglich deren Beschädigung, Verunreinigung oder gar Abhandenkommen. Eine Liste aller Gegenstände und des Hausrats im Mietgegenstand finden wir in der Gästemappe, die in der Ferienwohnung aufliegt.
  • Niemand beschädigt oder verliert mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Hausrat. Das Abhandenkommen von Gegenständen (z.B. Badges, Schlüssel) sowie auftretende Mängel oder Schäden melden wir bitte unverzüglich der Vermieterin.
  • Wir verwahren bewegliche Gegenstände (Vorräte, Geräte etc.) ausschließlich in den verschließbaren Räumen des Mietgegenstands. Sportausrüstung aller Art, z.B. Schi oder andere Wintergeräte, Wanderutensilien, Fahrräder, sowie nasse und stark verschmutzte Schuhe oder Kleidung, werden wir bitte nicht in die Ferienwohnung mitnehmen, sondern im Lagerraum belassen.
  • Den Bereich Hobby/Sport betreten wir bitte nur mit Hausschuhen. Wertgegenstände sollten am besten dorthin gleich gar nicht mitgenommen werden, da die Vermieterin für diese keine Haftung übernimmt.
  • Die Vermieterin hat das unbedingte Hausrecht. In seltenen Fällen kann es notwendig sein, dass ihre Beauftragten den Mietgegenstand während unseres Aufenthalts betreten müssen.
  • Das Leben wird bunter und interessanter, wo viele verschiedene Menschen zusammenwohnen. Und die haben oft unterschiedliche Bedürfnisse - z.B. Jung und Alt: Wir wollen auch Kindern und Jugendlichen Zeit und Raum für Lebendigkeit geben. Kinder und Jugendliche dürfen in der Ferienwohnung und rund ums Gebäude spielen - Eltern verantworten hierbei ihre Aufsicht und die Sauberkeit der Außenanlagen nach dem Spiel. Unbeaufsichtigten Zugang zum Hobby-/Sportraum im zweiten Untergeschoss gibt es ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
  • Besucher*innen lassen wir grundsätzlich nicht im Mietgegenstand übernachten. In Ausnahmefällen halten wir vorab Rücksprache mit der Vermieterin und kommen für zusätzliche Kosten auf.
  • Wir halten Haustiere nur innerhalb der Ferienwohnung und achten darauf, dass die Einrichtungsgegenstände nicht übermäßig abgenutzt werden. In den Bereich Hobby/Sport werden wir bitte keine Haustiere mitnehmen. Wir sorgen auch dafür, dass die Mitbewohner wegen der Tierhaltung nicht durch Lärm oder Geruch gestört werden. Außerhalb der Ferienwohnung führen wir Hunde auf der gesamten Liegenschaft nur an der Leine.
  • Wir parken Fahrzeuge ausschließlich auf den uns von der Vermieterin zugeteilten Ab- und Unterstellplätzen. Im Carport beträgt die maximale Höhe 220 cm und die maximale Breite 250 cm.
  • Ruhe (z.B. Musik nur in Zimmerlautstärke) halten wir insbesondere an Werktagen bis 07:00 Uhr morgens und abends ab 22:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag über.


3. Sicherheit

  • Das Gebäude ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage und der Aufzug ist im Notfall mit einem eigenen, manuell auslösbaren Alarmsystem gesichert. Die Fluchtwege und die Positionen der Feuerlöscher sind im ganzen Gebäude gut sichtbar gekennzeichnet.
  • Wir machen uns vorsorglich mit dem Verhalten im Brandfall vertraut (entsprechende Tafeln liegen in jeder Ferienwohnung sowie im Bereich Hobby/Sport im zweiten Untergeschoss auf) und behandeln die Einrichtungen und Gegenstände für Notfälle (z.B. Feuerlöscher, Löschdecken, Erste Hilfe-Sets) stets pfleglich.
  • Bei Gefahr in Verzug oder (drohenden) Schäden, insbesondere wenn Strom und/oder Wasser involviert sind, informieren wir unverzüglich die Vermieterin, den Notdienst eines Fachhandwerkers und bei Bedarf das zuständige Versorgungsunternehmen (siehe „Wichtige Kontakte für Mieter*innen und Gäste in der Chesa Bunita“).
  • Wir lagern keine brennbaren Stoffe (z.B. Benzin, Gas, Kohle) oder hantieren mit offenem Feuer in geschlossenen Räumen und Loggien. Dies gilt bitte ausnahmslos auch für das Rauchen – hierfür gibt es ein „Separee“ mit Aschenbecher im Carport – die Nichtraucher wissen dies sehr zu schätzen.
  • Flucht- und Verkehrswege halten wir stets frei. Beim Verlassen des Gebäudes achten wir darauf, dass alle Fenster und Türen geschlossen sowie sämtliche Geräte (Herd, Backrohr, Dunstabzug, Geschirrspüler, Wasch- und Trockenmaschinen, TV etc.) in der Ferienwohnung ausgeschaltet sind.


4. Reinhaltung und Abfallentsorgung

  • Wir beseitigen umgehend außergewöhnliche Verunreinigungen, die durch uns selbst, unsere Haustiere oder den Transport verschmutzter Gegenstände verursacht wurden.
  • Wir entsorgen keinerlei Abfälle (Speisereste, Kehricht, Tampons, Chemikalien, Fette, Öle usw.) über die sanitären Anlagen, wie WC-Schalen, Waschbecken, Duschen und Wannen.
  • Wir reinigen oder reparieren keine Kraftfahrzeuge am Grundstück.
  • Wir entsorgen Gefahrenstoffe und Sperrmüll stets selbst und auf eigene Kosten bei den Abfallsammelzentren in Gaschurn oder St. Gallenkirch.
  • Wir verpflichten uns Abfälle in den Kategorien Biomüll (grüne Biomüllsäcke), Dosen und Kunststoffe, Papier, Restmüll, Buntglas und Weißglas zu trennen und im Wertstoffraum (erreichbar über den Carport im ersten Untergeschoss) in die entsprechenden Behälter zur weiteren Verwertung zu entsorgen.
  • Wir räumen Ess- und Küchengeschirr nur in sauberem Zustand in die Kästen. Am Tag der Abreise hinterlassen wir sämtliche Einrichtungsgegenstände geräumt von unseren eigenen mitgebrachten Sachen (z.B. Lebensmittel).
  • Auch wenn wir für die Endreinigung ein Entgelt entrichten, so halten wir bitte den Mietgegenstand stets sauber und vermeiden außergewöhnliche Verunreinigungen.