AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BoYaSTAR GmbH (FN 324123b)
für die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen

Version vom 01. Januar 2023


1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der BoYaSTAR GmbH, Oberes Vand 152, 6793 Gaschurn, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN 324123b (nachstehend als „BoYaSTAR“ abgekürzt). Allfällige, individuell vereinbarte Sonderbestimmungen der BoYaSTAR bleiben vorbehalten.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die kurzzeitige Vermietung von Ferienwohnungen im Besitz der BoYaSTAR an ständig wechselnde Gäste. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses gültige Version.

1.3 Die dem Auftraggeber und den Gästen nachweislich zur Kenntnis gebrachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen an Gäste gelten ebenso für alle künftigen gleichartigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, somit auch dann, wenn im Einzelfall diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet sind.

2. Kostenvoranschlag und Vertragsschluss

2.1 Kostenvoranschläge von BoYaSTAR sind freibleibend und unverbindlich. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird ausdrücklich nicht übernommen. Ein - ausnahmsweise als verbindlich bezeichneter - Kostenvoranschlag ist kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An die Konditionen des als verbindlich bezeichneten Kostenvoranschlages bleibt BoYaSTAR für 30 (dreißig) Tage, gerechnet vom Tag des auf dem Kostenvoranschlag angeführten Datums, gebunden.

2.2 Als Leistungsumfang eines an die BoYaSTAR konkret erteilten Auftrages wird die kurzzeitige Vermietung von Ferienwohnungen, allenfalls zugeteilter Abstell- und Lagerräume, von Ab- und Unterstellplätzen für Fahrzeuge (nachstehend zusammen als „Mietgegenstand“ abgekürzt) samt darin befindlichen Einrichtungsgegenständen und Hausrat sowie in diesem Zusammenhang erbrachte Nebenleistungen vertraglich vereinbart. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht auf einer einheitlichen von den Parteien unterzeichneten Urkunde geschlossen, kommt der Vertrag durch das schriftliche Angebot des Auftraggebers (Auftragserteilung) und die Auftragsbestätigung von BoYaSTAR als Annahme dieses Angebotes zustande.

2.3 Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt des Kostenvoranschlags ab, ist der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebliche Vertragsgrundlage und gilt - sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachstehend als KSchG abgekürzt) ist - als neuer Kostenvoranschlag.

3. Vertragliche Leistung und Rücktritt

3.1 Erfüllungsort der vertraglichen Leistung ist der von BoYaSTAR vermietete Mietgegenstand, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich anderes vereinbart.

3.2 Die vertragliche Leistung beginnt um 15:00 Uhr am vereinbarten Ankunftstag der Gäste und endet um 11:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag der Gäste, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich anderes vereinbart.

3.3 Sollte BoYaSTAR die vereinbarte vertragliche Leistung in Folge höherer Gewalt, einer fehlerhaften oder nicht rechtzeitigen Fertigstellung einer Vertragsleistung durch beauftragte Dritte oder sonstiger, durch BoYaSTAR nicht abwendbarer Ereignisse (z.B. Streik, behördliche Verfügung) nicht einhalten können, hat dies BoYaSTAR nicht zu vertreten. BoYaSTAR hat den Auftraggeber jedoch darüber unverzüglich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist BoYaSTAR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, der schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) zu erklären ist und lediglich zur zinsfreien Rückstellung allenfalls erhaltener Anzahlungen verpflichtet.

3.4 Auch dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht in Folge höherer Gewalt oder sonstiger, durch ihn nicht abwendbarerer Ereignisse (z.B. Straßensperre wegen Lawinengefahr) zu. Der Auftraggeber hat BoYaSTAR jedoch darüber unverzüglich schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) zu benachrichtigen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur zinsfreien Rückforderung allenfalls getätigter Anzahlungen berechtigt.

3.5 Tritt der Auftraggeber aus anderen als den in Punkt 3.4 genannten Gründen vom Vertrag zurück, so hat er BoYaSTAR darüber schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) und möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Diesfalls ist der Auftraggeber gegenüber BoYaSTAR zu folgendem Aufwandsersatz verpflichtet:

3.5.1 Bei Vertragsrücktritt von mehr als 30 (dreißig) Kalendertagen vor Beginn der vertraglichen Leistung wird BoYaSTAR vom Auftraggeber grundsätzlich keinen Aufwandsersatz verlangen;

3.5.2 kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und BoYaSTAR erst innert 30 (dreißig) und längstens 10 (zehn) Kalendertagen vor Beginn der vertraglichen Leistung zu Stande, so wird BoYaSTAR binnen 48 (achtundvierzig) Stunden nach Abschluss des Vertrags grundsätzlich keinen Aufwandsersatz vom Auftraggeber verlangen - danach gelten ebenso die Bestimmungen der Punkte 3.5.3 bis 3.5.5 bei Vertragsrücktritt;

3.5.3 bei Vertragsrücktritt zwischen 30 (dreißig) und 8 (acht) Kalendertagen vor Beginn der vertraglichen Leistung gebührt BoYaSTAR 50 (fünfzig) Prozent von dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Mietpreis als Aufwandsersatz;

3.5.4 bei Vertragsrücktritt von weniger als 8 (acht) Kalendertagen vor Beginn der vertraglichen Leistung und auch bei Nichterscheinen der Gäste am Ankunftstag gebührt BoYaSTAR 100 (einhundert) Prozent von dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Mietpreis als Aufwandsersatz;

3.5.5 bei Vertragsrücktritt während Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung (z.B. vorzeitige Abreise) gebührt BoYaSTAR grundsätzlich 100 (einhundert) Prozent von der mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütung als Aufwandsersatz.

3.6 Die Rücktrittserklärung des Auftraggebers ist zu richten an: BoYaSTAR GmbH, Oberes Vand 152, 6793 Gaschurn, Österreich oder E-Mail: office@boyastar.com

4. Hinweis zum Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

4.1 Auch wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist und seine Vertragserklärung unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen hat, besteht gemäß § 18 Abs 1 Z10 FAGG diesbezüglich eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht.

5. Vergütung und Zahlungsmodalität

5.1 Es gelten jeweils die auf der Auftragsbestätigung von BoYaSTAR ausgewiesenen Preise für die vertraglichen Leistungen, z.B. für die Vermietung und die einzelnen Nebenleistungen sowie für öffentliche Gebühren (z.B. Gästetaxe) und Abgaben. BoYaSTAR ist berechtigt, dem Leistungsfortschritt entsprechend Abrechnungen und gegebenenfalls Zwischenabrechnungen zu legen sowie angemessene Akontozahlungen zu verlangen. Die Vergütung ist jeweils mit einer dem Umsatzsteuergesetz entsprechenden Rechnungslegung seitens BoYaSTAR innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug (z.B. Bankgebühren) zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.

5.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen für geschäftliche Fahrten mit Kraftfahrzeugen etc. sind nach Rechnungslegung durch BoYaSTAR zusätzlich vom Auftraggeber zu ersetzen und ohne Verzug sowie abzugsfrei zur Zahlung fällig. Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird BoYaSTAR den Verbraucher auf die zusätzlich zur Vertragsleistung anfallenden Kosten ausdrücklich vorab hinweisen. Eine Rechnungslegung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Verbrauchers.

5.3 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (EUR).

5.4 Zahlungen werden durch Überweisung des Auftraggebers ausschließlich auf jenes Bankkonto erfüllt, welches von BoYaSTAR auf der jeweiligen Rechnung benannt ist. Wechsel oder Schecks werden von BoYaSTAR grundsätzlich nicht akzeptiert.

5.5 Im Falle der Nichtzahlung von Akonto- oder Zwischenrechnungen ist BoYaSTAR von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultieren-der Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

5.6 Fällige Gegenforderungen seitens des Auftraggebers können gegen Vergütungsansprüche von BoYaSTAR nur dann aufgerechnet werden, wenn BoYaSTAR die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder diese rechtskräftig gerichtlich zugesprochen worden ist. Alle Zahlungen an BoYaSTAR sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die jeweils älteste, fällige Forderung von BoYaSTAR anrechenbar.

5.7 Falls der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung seitens BoYaSTAR länger als 10 (zehn) Tage im Zahlungsverzug bleibt, kann BoYaSTAR neben oder anstelle der BoYaSTAR von Gesetzes wegen zukommenden Rechte entweder später fällig werdende Zahlungen des Auftraggebers vorzeitig fällig stellen oder vom Auftraggeber Sicherheitsleistung verlangen oder aber ab dem Datum der Zahlungsfälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 (neunkommazwei) Prozent über dem von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten und jeweils gültigen Anknüpfungszinssatz gemäß §456 UGB gegenüber Unternehmern bzw. 4 (vier) Prozent gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG zuzüglich einer darauf gegebenenfalls entfallenden Umsatzsteuer berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten als vereinbart.

6. Elektronische Rechnungslegung

6.1 BoYaSTAR ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch BoYaSTAR ausdrücklich einverstanden.

7. Hausordnung, Untervermietung oder Weitergabe, Tierhaltung

7.1 Die gültige Version der Hausordnung („Unsere Etikette“) ist dem Auftraggeber bzw. den Gästen spätestens am Ankunftstag durch Aushang oder Übergabe nachweislich zur Kenntnis gebracht. Sie bildet einen integralen Bestandteil des geschlossenen Vertrages.

7.2 Dem Auftraggeber und den Gästen ist es nicht gestattet, das Mietrecht, den Mietgegenstand oder Teile davon, anderen Personen, die nicht von BoYaSTAR im Gäste-Erhebungsbogen erfasst sind, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise weiterzugeben.

7.3 Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorhergehender Absprache mit BoYaSTAR erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher des Auftraggebers und der Gäste. BoYaSTAR kann eine besondere Vergütung für die Unterbringung von Haustieren verlangen.

7.4 Der Verstoß des Auftraggebers oder der Gäste gegen die in den Punkten 7.1 bis 7.3 genannten Bestimmungen berechtigt BoYaSTAR zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1 BoYaSTAR haftet dem Auftraggeber oder den Gästen für Schäden - ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). BoYaSTAR haftet überdies nicht für das Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen oder Wertsachen, für entgangene Gewinne, für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf Dritte zurückgehen.

8.2 Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, können Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nur innerhalb von 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 3 (drei) Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, hat der Auftraggeber jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden durch BoYaSTAR selbst oder durch diese beigezogene Dritte zurückzuführen ist.

8.4 Sofern BoYaSTAR die Vertragsleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt BoYaSTAR diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.5 Der Auftraggeber und die Gäste haften der BoYaSTAR für Schäden am Mietgegenstand, an den darin befindlichen Einrichtungsgegenständen und am Hausrat infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung, außergewöhnlicher Verunreinigung durch nicht pflegliche Behandlung sowie ein durch sie verschuldetes Abhandenkommen von Gegenständen im Eigentum der BoYaSTAR. Schadensersatzansprüche der BoYaSTAR sind in diesen Fällen nach ihrer Wahl mit den angemessenen Kosten der vollständigen Reparatur bzw. Reinigung oder der gleichwertigen Wiederbeschaffung begrenzt.

9. Datenschutz

9.1 BoYaSTAR ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist leistet er BoYaSTAR Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Dauer des Vertrages

10.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

10.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

10.2.1 wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

10.2.2 wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Die Vertragspartner bestätigen, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendigen Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

11.2 BoYaSTAR behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen vor. Änderungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen bedürfen dabei der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Änderungen werden seitens BoYaSTAR dem Auftraggeber und allenfalls Gästen schriftlich bekanntgegeben und gelten vom Auftraggeber - mit Ausnahme von Verbrauchern im Sinne des KSchG - ohne schriftlichen Widerspruch innert 30 (dreißig) Tagen als genehmigt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.3 Vorbehaltlich der Regelungen im Punkt 5.6 ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche von BoYaSTAR mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Zweck dem der Unwirksamen möglichst nahekommt.

11.5 Auf einen Vertrag und alle Rechtsbeziehungen des Auftraggebers mit BoYaSTAR ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG, so richtet sich das anwendbare materielle Recht nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.6 Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist 6793 Gaschurn in Österreich ausschließlicher Gerichtsstand im Zusammenhang mit allen sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Vertrag ergebenden Verfahren und Streitigkeiten - einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen. BoYaSTAR ist indessen ausdrücklich befugt seine Rechte gegenüber dem Auftraggeber auch beim zuständigen Gericht am Wohnsitz/Sitz des Auftraggebers oder jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.